Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.08.2022
Sonstiges
11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2022
Sonstiges
08.06.2022
Sonstiges
18.09.2019
Eröffnungen
29.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
27.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.07.2012 bis zum 31.12.2012
19.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.07.2012 bis zum 31.12.2012
08.08.2012
Neueintragungen