Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2015
Eröffnungen
07.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.07.2012 bis zum 31.12.2012
29.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.08.2012
Neueintragungen