Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.01.2025
Sonstiges
17.07.2024
Sonstiges
26.05.2023
Sonstiges
30.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.08.2020
Sonstiges
20.07.2020
Termine
14.11.2017
Sonstiges
03.11.2017
Eröffnungen
12.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.04.2012 bis zum 31.12.2012
01.08.2012
Neueintragungen