Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2022
Eröffnungen
10.03.2022
Sicherungsmaßnahmen
10.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.11.2011 bis zum 31.12.2011
25.07.2012
Neueintragungen