Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
31.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.08.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.03.2024
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Entscheidungen im Verfahren
13.12.2023
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03.04.2020
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Sonstiges
04.02.2019
Eröffnungen
04.02.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
27.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
23.07.2012
Neueintragungen