Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2024
Sonstiges
16.11.2023
Sonstiges
08.05.2017
Sonstiges
05.06.2015
Eröffnungen
10.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.07.2012 bis zum 31.12.2012
20.07.2012
Neueintragungen