Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Löschungsankündigung
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2020
Termine
06.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2015
Termine
13.02.2014
Termine
09.01.2013
Eröffnungen
21.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.10.2012
Sicherungsmaßnahmen
17.07.2012
Neueintragungen