Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.12.2021
Termine
21.12.2018
Sonstiges
19.12.2018
Termine
22.05.2018
Termine
11.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2017
Eröffnungen
13.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
08.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum 31.12.2013
17.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.07.2012
Neueintragungen