Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2026
Löschungsankündigung
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2025
Sonstiges
14.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.07.2023
Sonstiges
21.07.2023
Sonstiges
27.01.2023
Sonstiges
27.01.2023
Sonstiges
01.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2014
Eröffnungen
10.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
31.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.06.2012
Neueintragungen