Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.06.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
22.04.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
12.03.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
18.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2023
Sonstiges
15.12.2022
Sonstiges
23.03.2021
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
23.03.2021
Eröffnungen
22.06.2012
Neueintragungen