Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.10.2024
Sonstiges
14.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2024
Sonstiges
30.08.2024
Sonstiges
22.06.2023
Sonstiges
14.11.2014
Sonstiges
05.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2014
Eröffnungen
17.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
21.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
24.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
18.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.06.2012 bis zum 31.12.2012
20.06.2012
Neueintragungen