Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2020
Termine
10.06.2020
Eröffnungen
30.01.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
25.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.12.2012
20.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.12.2012
19.12.2012
Berichtigungen
18.06.2012
Neueintragungen