Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2023
Sonstiges
08.09.2023
Eröffnungen
08.09.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
25.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
05.06.2012
Neueintragungen