Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.08.2025
Löschungsankündigung
10.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2023
Abweisungen mangels Masse
13.09.2023
Löschungsankündigung
13.09.2023
Löschungsankündigung
13.07.2023
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.02.2012 bis zum 31.12.2012
01.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.02.2012 bis zum 31.12.2012
29.05.2012
Neueintragungen