Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2026
Löschungsankündigung
22.06.2021
Termine
15.04.2021
Termine
10.02.2021
Termine
16.11.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2020
Termine
12.08.2020
Sonstiges
26.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2019
Sonstiges
30.08.2019
Termine
29.08.2017
Termine
21.06.2016
Eröffnungen
05.04.2016
Sicherungsmaßnahmen
15.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.05.2012
Berichtigungen
07.09.2005
Neueintragungen