Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2020 bis zum 01.01.2021
28.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2019 bis zum 01.01.2020
10.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2018 bis zum 01.01.2019
22.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2017 bis zum 01.01.2018
15.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2016 bis zum 01.01.2017
30.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2015 bis zum 01.01.2016
11.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2014 bis zum 01.01.2015
10.07.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2013 bis zum 01.01.2014
11.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.12.2011 bis zum 01.01.2012
05.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.01.2012 bis zum 01.01.2013
12.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.12.2011 bis zum 31.12.2011
23.03.2012
Neueintragungen