Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.08.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.08.2015 bis zum 07.08.2016
21.12.2017
Termine
21.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 07.08.2015
08.08.2017
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2017
Termine
16.05.2017
Termine
12.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.01.2017
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2016
Termine
17.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.08.2015
Eröffnungen
16.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2014
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
24.04.2012
Neueintragungen