Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2025
Sonstiges
15.12.2023
Sonstiges
23.05.2018
Termine
18.07.2017
Termine
08.07.2016
Termine
02.03.2016
Eröffnungen
08.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.12.2012
18.04.2012
Neueintragungen