Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Sonstiges
26.06.2020
Termine
01.02.2019
Sonstiges
07.09.2016
Sonstiges
15.07.2016
Eröffnungen
08.06.2016
Sicherungsmaßnahmen
29.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.04.2012 bis zum 31.12.2012
25.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.04.2012 bis zum 31.12.2012
18.04.2012
Neueintragungen