Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.07.2025
Sonstiges
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2023
Sonstiges
15.02.2022
Sonstiges
09.03.2021
Termine
06.10.2016
Eröffnungen
18.08.2016
Sicherungsmaßnahmen
19.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
06.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.04.2012
Neueintragungen