Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
15.04.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
14.02.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
03.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
24.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
09.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
14.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
06.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
09.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
20.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
18.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.03.2012 bis zum 28.02.2013
21.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
24.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
28.03.2012
Neueintragungen