Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2026
Sonstiges
24.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.03.2026
Sonstiges
15.07.2025
Sonstiges
11.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2025
Sonstiges
18.05.2022
Berichtigungen
09.04.2021
Termine
05.03.2018
Termine
22.01.2018
Eröffnungen
28.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.03.2012
Neueintragungen