Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.11.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
07.11.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
24.10.2019
Sonstiges
07.10.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
20.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2018
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
26.06.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.06.2018
Termine
18.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
16.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2017
Sonstiges
04.01.2017
Termine
15.10.2014
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
14.10.2014
Eröffnungen
27.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
19.03.2012
Neueintragungen