Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.05.2024
Sonstiges
19.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2016
Sonstiges
26.11.2015
Eröffnungen
01.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.03.2012 bis zum 31.12.2012
12.03.2012
Neueintragungen