Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.10.2023
Löschungsankündigung
05.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2022
Sonstiges
13.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2022
Sonstiges
15.01.2021
Termine
14.12.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2011 bis zum 31.12.2011
27.02.2012
Neueintragungen