Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.02.2023
Eröffnungen
30.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
03.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.05.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.05.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.05.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
22.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.02.2012
Neueintragungen