Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2022
Sonstiges
02.03.2022
Sonstiges
05.11.2015
Sonstiges
05.11.2015
Eröffnungen
06.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
31.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.02.2012
Neueintragungen