Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.01.2026
Löschungsankündigung
24.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2024
Sonstiges
24.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.03.2024
Sonstiges
08.03.2024
Sonstiges
17.06.2022
Eröffnungen
06.09.2013
Eröffnungen
03.07.2013
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2012
Neueintragungen