Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2025
Sonstiges
25.07.2022
Termine
29.06.2020
Sonstiges
21.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2017
Eröffnungen
25.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
17.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.02.2012
Neueintragungen