Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2025
Löschungsankündigung
01.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.10.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.10.2022
Sonstiges
28.04.2020
Termine
07.11.2018
Termine
05.02.2018
Termine
02.02.2018
Eröffnungen
12.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
30.01.2012
Neueintragungen