Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.10.2023
Sonstiges
27.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.10.2023
Sonstiges
25.07.2018
Termine
12.06.2018
Termine
03.06.2014
Eröffnungen
21.03.2014
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.12.2004
Neueintragungen