Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2018
Eröffnungen
06.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
25.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2012
Neueintragungen