Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Termine
18.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2015
Sonstiges
18.11.2014
Eröffnungen
03.11.2014
Eröffnungen
23.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
15.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
06.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2012
Neueintragungen