Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2018
Termine
27.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.08.2015
Eröffnungen
04.08.2015
Termine
09.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
04.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.10.2011 bis zum 31.12.2011
17.01.2012
Neueintragungen