Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.02.2024
Sonstiges
12.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2023
Sonstiges
18.04.2023
Sonstiges
12.04.2023
Sonstiges
31.03.2023
Sonstiges
25.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2022
Eröffnungen
19.10.2021
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.01.2012
Neueintragungen