Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.07.2025
Sonstiges
04.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2022
Sonstiges
01.11.2019
Termine
07.02.2017
Termine
23.11.2016
Termine
04.08.2015
Eröffnungen
02.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
28.05.2015
Sicherungsmaßnahmen
15.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.12.2011
Neueintragungen