Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.01.2024
Löschungsankündigung
09.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Termine
21.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2022
Termine
05.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2021
Termine
21.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2018
Sonstiges
27.10.2015
Löschungen von Amts wegen
15.09.2014
Eröffnungen
20.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
22.12.2011
Neueintragungen