Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2025
Sonstiges
05.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
24.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
15.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
22.12.2011
Neueintragungen