Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2023
Löschungsankündigung
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.10.2018
Eröffnungen
03.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
03.07.2018
Berichtigungen
29.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.12.2011
Neueintragungen