Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.01.2023
Löschungsankündigung
21.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Termine
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.09.2020
Termine
28.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2020
Termine
13.08.2015
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2015
Termine
13.02.2015
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2015
Eröffnungen
13.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.12.2011
Neueintragungen