Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2016
Termine
29.01.2015
Eröffnungen
30.09.2014
Sicherungsmaßnahmen
12.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.07.2011 bis zum 31.12.2011
23.11.2011
Neueintragungen