Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.12.2022
Sonstiges
10.09.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013
25.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
09.12.2013
Eröffnungen
26.08.2013
Eröffnungen
04.07.2013
Eröffnungen
18.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2011 bis zum 31.12.2011
27.12.2011
Berichtigungen
21.11.2011
Neueintragungen