Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2020
Termine
17.08.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2017
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25.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2015
Eröffnungen
20.08.2015
Sicherungsmaßnahmen
19.06.2015
Sicherungsmaßnahmen
27.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.09.2011 bis zum 31.12.2011
03.02.2012
Berichtigungen
18.11.2011
Neueintragungen