Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.05.2023
Löschungsankündigung
21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.02.2022
Sonstiges
06.12.2021
Sonstiges
15.10.2021
Veränderungen
09.08.2019
Sonstiges
05.06.2019
Veränderungen
25.04.2019
Veränderungen
16.04.2019
Eröffnungen
27.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.11.2016
Veränderungen
21.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
03.08.2015
Berichtigungen
27.05.2015
Veränderungen
03.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.09.2014
Veränderungen
29.10.2013
Veränderungen
30.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.09.2011 bis zum 31.12.2011
22.11.2012
Veränderungen
18.11.2011
Neueintragungen