Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.12.2020
Termine
24.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2020
Termine
14.10.2020
Sonstiges
12.02.2018
Termine
15.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
25.02.2013
Eröffnungen
05.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.12.2010 bis zum 31.12.2010
07.12.2010
Neueintragungen