Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Löschungsankündigung
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2017
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2016
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2016
Eröffnungen
21.06.2016
Löschungsankündigungen
04.11.2011
Neueintragungen