Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2023
Sonstiges
15.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.05.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
23.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
26.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.06.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.10.2011 bis zum 31.12.2011
31.10.2011
Neueintragungen