Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.06.2020
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
23.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2020
Überwachte Insolvenzpläne
20.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2019
Termine
11.08.2017
Termine
24.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.10.2016
Eröffnungen
05.10.2016
Eröffnungen
05.10.2016
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.10.2011 bis zum 31.12.2011
26.10.2011
Neueintragungen