Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.12.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2019
Termine
05.04.2019
Termine
27.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2018
Termine
04.08.2015
Eröffnungen
21.05.2015
Sicherungsmaßnahmen
27.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
20.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
26.10.2011
Neueintragungen