Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2025
Löschungsankündigung
29.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2023
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
15.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.06.2019
Termine
04.06.2019
Eröffnungen
06.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
28.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
13.10.2011
Neueintragungen